FAQ

Bitte wenden Sie sich an Ansprechpartner oder unseren Webmaster Herrn Buchholz.
Nur zu. Wir sind immer auf der Suche nach Referentinnen und Referenten. Wichtig ist, dass das Thema für alle Imkerinnen und Imker im Saarland interessant ist. Weil die Vorträge in die Finanzplanung des LSI eingepasst werden müssen, benötigen wir Vorlauf. Bitte wenden Sie sich deshalb frühzeitig mit Ihren Vorschlägen an die Fachwartinnen oder Fachwarte oder den Vorstand direkt.
Nein. Einzelpersonen können nicht über Land/EU gefördert werden. Eine solche Förderung existiert aber in vielen Kreisen. Wenden Sie sich dazu an Ihre Kreisverbände. Auch in Vereinen erhalten Sie dazu Informationen.
Wenden Sie sich im zeitigen Frühjahr eines Jahres an Ihre Kreisvorsitzende oder Ihren Kreisvorsitzenden und tragen Sie Ihr Anliegen vor. Regelmäßig im Frühjahr bietet der Landesverband einen Vortrag über das Procedere der EU-Förderung an. Sie sind herzlich willkommen sich im Rahmen dieser Veranstaltung über die Abwicklung der Förderung und die Details des Antragsverfahrens zu informieren.
Sie sind herzlich willkommen! Es gibt viel zu tun. Suchen Sie das Gespräch mit uns.
Letztlich entscheidet darüber das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Der Landesverband saarländischer Imker e.V. koordiniert diesen Prozess für die Imkerei im Saarland und sammelt von den Kreisen bis Anfang Mai eines jeden Jahres Vorschläge für mögliche Förderungen einer entsprechenden Förderperiode. Über diese Vorschläge wird im erweiterten Landesvorstand (das sind die Kreisvorsitzenden und der Vorstand des Landesverbandes) beraten und auf Basis dieser Abstimmung wird Anfang Juni ein gemeinsamer Antrag für alle Kreise (mit ihren Vereinen) und den Landesverband beim Ministerium eingereicht. Es wird immer auf eine unter den Kreisen ausgewogene Verteilung geachtet. In den letzten Jahren übersteigen die Anträge regelmäßig das vorhandene Budget.
Bienen sind schwarz-braun und tragen Haare auf ihrem Körper. Wespen sind schwarz-gelb und haarlos.
Sprechen Sie den Vorsitzenden Ihres örtlichen Imkervereins an.  Hier hilft man Ihnen weiter! Imkerinnen und Imker haben in der Regel keine Not, einen Platz für ihre Bienen zu finden. Die Bienen auf Ihrem Grundstück müssen regelmäßig betreut werden. Vor diesem Hintergrund fallen Fahrkosten und zusätzlicher imkerlicher Aufwand an. Darüber sollten Sie mit der Imkerin oder dem Imker vorab reden.
Für die Erstausstattung gibt es in vielen Kreisen des Saarlandes Zuschüsse für die Erstausstattung. Teilweise gibt es Regeln was bzw. bis zu welchem Höchstbetrag gefördert wird. Näheres teilt Ihnen Ihr Ortsverein oder der Kreisverband auf Anfrage mit.
Zeitig im Frühjahr beginnen in den Kreisverbänden und Vereinen Schulungen für Neuimkerinnen und Neuimker. Wenden Sie sich an Ihren örtlichen Imkerverein, oder den Kreisverband, um zu erfahren wann und wo die Kurse stattfinden.
Sprechen Sie die verantwortlichen Fachwartinnen oder Fachwarte an.
Wenden Sie sich an einen Imkerverein in Ihrer Nähe! Wir empfehlen Ihnen zu einem Vereinstreffen zu gehen. Bevor Sie etwas anschauen und kaufen: Lassen Sie sich in Ihrem örtlichen Imkerverein beraten. Oft gibt es sogenannte Imkerpatinnen und Imkerten, die Sie unter ihre Fittiche nehmen und Ihnen den Einstieg erleichtern. Vereine haben oft Geräte (wie z.B. Schleudern), die sich Vereinsmitglieder kostenlos ausleihen können.
Die Anwesenheitsliste ist Voraussetzung für die Förderung. Mit der Anwesenheit willigen Imkerinnen und Imker zugleich in die vorgeschriebene Vor-Ort-Kontrolle ein.
Der Landesverband ist die Interessenvertretung der Imkerinnen und Imker im Saarland. Wir tragen Ihre Anliegen in der Politik (z.B. Ministerien im Saarland und auf Bundesebene) und gegenüber Behörden (z.B. Veterinäramt) oder Verbänden (u.a. Landwirtschaftskammer, Bauernverband, Deutscher Imkerbund) vor. Wir verhandeln Rahmenverträge für Honigbeprobungen, bilden Honigsachverständige, Bienensachverständige und Züchter aus. Wir bieten Imkerinnen und Imkern im Land die Möglichkeit sich in Fortbildungen zu allen Themen der Imkerei auf dem neuesten Wissenstand zu halten.  Wir kümmern uns um Versicherungsangelegenheiten und schließlich wickeln wir die gesamte Förderung der Imkerei für Kreise, Vereine und den Landesverband ab, z.B.
  • Beratung für Kreise und Vereine zu Fördermöglichkeiten
  • Kontakt zum Ministerium bei Unklarheiten
  • Verhandeln von Richtlinien und Bestimmungen
  • Erstellen von Formblättern, Informationen
  • Management des Antragsverfahrens für alle Vereine, Kreise und den Landesverband
  • Verwendungsnachweis
  • Automatisches Erstellen der Inventarlisten mit dem Verwendungsnachweis
  • Datenbank über die Förderung der Vorjahre
  • Vorgeschriebene statistische Auswertungen und Zulieferungen an das Ministerium
Die Mittel sind für ein Projekt / einen Verein reserviert, niemand sonst kann sie nutzen. Wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird, dann verfallen die Mittel. Die Mittel lassen sich in größerem Rahmen nicht einfach umwidmen, weil die Ausgaben an Zwecke gebunden sind (Schulung, Honig, Varroa, technische Hilfe)
Ja sehr strenge Fristen sogar. Die „alte“ Förderperiode endet am 31.7. und die neue Förderperiode beginnt am 1.8.Das „Bienenjahr“ nach Verständnis der EU dauert vom 1.8. bis 31.7. Alle Maßnahmen müssen nach dem 1.8. aber vor dem 31.7. vollständig abgewickelt, bezahlt und dokumentiert sein! Die Fristen zur Vorlage der Nachweise weichen davon ab und müssen dem LSI deutlich vor dem 31.7. vorliegen. Details berichtet ein gesonderter Vortrag zum Thema EU-Förderung.
Grundsätzlich alles, was mit Bienen und Imkerei zu tun hat …
  • … aber es gibt Ausnahmen!
  • Nicht förderfähig sind z.B. gebrauchte Gegenstände und Verbrauchsgegenstände.
  • Darüber hinaus gibt es Einschränkungen in Bezug auf Verkaufsförderung (so sind z.B. geeichte Waagen von einer Förderung ausgeschlossen oder „Marketingmaßnahmen“ für Produkte) oder Ausschlüsse von Förderungen aus seuchenrechtlichen Aspekten.
Antragsberechtigt sich Vereine, Kreise und der Landesverband. Die Abwicklung erfolgt zentral über den Landesverband.
Land und EU unterstützen die Imkerei im Saarland mit rund 32.000 Euro jährlich. Förderfähig sind Vereine, Kreisverbände und der Landesverband, nicht aber Imker individuell. Die Förderung erfolgt auf Basis einer Richtlinie, die Sie beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz einsehen können.   Jedes Jahr im Frühjahr bietet der LSI eine Informationsveranstaltung zur EU-Förderung an.   Dann ist auch die richtige Zeit die Pläne mit der zuständigen Kreisvorsitzenden oder dem zuständigen Kreisvorsitzenden zu besprechen. Auf Kreisebene werden die Anträge der Vereine gebündelt und zentral vom LSI für alle Vereine, Kreise und den Landesverband an das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz herangetragen. Details zur Förderung des vergangenen Jahres und einen Vortrag zur EU Förderung finden Sie im Downloadbereich.   In der Informationsveranstaltung des LSI für können sich Vereins- und Kreisvorsitzende über die aktuellen Möglichkeiten und Besonderheiten der Förderung der kommenden Periode, für die eine Förderung beantragt werden soll, informieren.   Besprechen Sie Ihre Anliegen und Pläne zunächst mit Ihrer Kreisvorsitzenden oder Ihrem Kreisvorsitzenden. Dort wird die Förderung für Ihren Kreis koordiniert. Selbstverständlich steht Ihnen der Landesverband aber  für alle weiteren Fragen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns in Fragen zur EU-Förderung zu kontaktieren: pfeil@saarlandimker.de .  
Innovations Campus Saar, Gebäude C 1 Altenkesseler Straße 17, 66115 Saarbrücken Telefon: 0681-38376852 Fax: 0681-38377024 info@saarlandimker.de Anfahrt
Es gibt saarlandweit eine Vielzahl von Anwendern, die bereits geschult wurden, diese können als Multiplikatoren agieren. Bitte wenden Sie sich an Ihren jeweiligen Kreisvorsitzenden, um zu erfahren, an wen Sie sich hinsichtlich einer Einführung in das Programm wenden können.
Die Meldung muss in der OMV erfolgen. Dies geschieht jeweils durch die Vorsitzenden der Ortsvereine oder ein von ihnen bestimmtes Vereinsmitglied mit OMV-Zugang. Nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn im gesamten Verein niemand einen Internetzugang hat, kann (nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle) eine Meldung in Papierform erfolgen. Diese muss bis spätestens 15. März in der Geschäftsstelle des LSI vorliegen (bitte nicht kommentarlos zusenden, sondern mit Anschreiben und der Bitte die Datenpflege stellvertretend zu übernehmen).
Bis zum 31. März müssen jährlich alle Daten in der OMV aktualisiert sein. Die Vereine sind in der Bringpflicht, es kann keine Rücksicht genommen werden auf Imker, die ggf. noch keine Frühjahrskontrolle durchgeführt haben. Im Zweifel muss die Zahl der eingewinterten Völker gemeldet werden – bzw. die Zahl der Völker, die der Imker im laufenden Jahr zu halten plant. Beispiel: Ein Imker hat im März 10 Völker, möchte aber im April noch 3 weitere zusätzlich erwerben. Somit muss er 13 Völker in der OMV melden. Die Völkerzahl dient als Grundlage zur Berechnung des DIB-Werbebeitrages und wird auch überprüft bei der Bestellung der Gewährverschlüsse. Auch die Versicherung überprüft die eingetragene Völkerzahl im Schadensfall. Der Versicherungsbeitrag zur Grundversicherung des Imkers ist mittlerweile jedoch völkerunabhängig und liegt bei 12,30 € Jahresbeitrag. Dieser Betrag beinhaltet die Global Sachversicherung mit Haftpflicht für 9,80 €, den Rechtschutz für 2,20 € und die Unfallversicherung für 0,30 €.
Wir haben Ihnen hier eine kleine Checkliste erstellt, die Sie in die Lage versetzt, richtig zu handeln.
Wir haben Ihnen hier eine kleine Checkliste erstellt, die Sie in die Lage versetzt, richtig zu handeln.
Auf der Homepage des Landesverbandes finden Sie eine Möglichkeit sich in eine Liste einzutragen.
Hierbei handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. Was Sie beachten müssen, finden Sie hier.  
Die Liste kann hier heruntergeladen werden.
Was sie zu beachten haben finden sie hier. Bitte beachten Sie hier besonders die Einreichungsfristen und die Bestätigung durch den ersten Vorsitzenden bzw. BSV Ihres Vereins. Die Schadensmeldung muss über die Formulare Anzeige und Gutachten erfolgen. Grundsätzlich sind alle Unterlagen, wie Schadensmeldung, Fotos, Anzeige bei der Polizei usw., an die Geschäftsstelle des Landesverbandes zu schicken.
Die Imkerzeitung muss immer von dem Imker bestellt werden, für den das Abonnement gelten soll. Der Antrag kann hier heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie, dass neben den Adressdaten und der Unterschrift des Imkers, die Bestätigung der Mitgliedschaft im Ortsverein und der Eintrag im OMV durch die Unterschrift des ersten Vorsitzenden zwingend notwendig ist. Zugleich ist es zwingend notwendig, dass die Einverständniserklärung des Imkers für die Ortsbegehung seines Standes gegeben wird. Dieses Formular finden sie hier. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebenen Unterlagen werden an die Geschäftsstelle des Landesverbandes geschickt.