Fragen zu Wespen und Co.

Liebe Webseiten-Besucher,
es häufen sich derzeit wieder Fragen zu Wespen und deren Nestern. Eine nicht sachgemäße Entfernung oder gar eine Vernichtung von Wespen und Wespennestern ist gesetzlich verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Wenn Sie eine Frage haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an eine Imkerin oder einen Imker in Ihrer Nähe oder an den Vorsitzenden eines Bienenzuchtvereins in Ihrer Nähe. Über den Reiter „Kreisverbände“ kommen Sie zu den Vereinen innerhalb eines Kreises und deren Vorsitzenden.

Geschäftsstelle zieht um

Am Do, 17.08.23 ist es soweit: Wir ziehen um in die neuen Räumlichkeiten nach

66822 Lebach-Jabach, Jabacher Straße 87
Tel. 06881 / 599 1050

Erstmalig sind wird dann am Mi, 23.08.23 unter der neuen Adresse und
der neuen Telnr für Sie erreichbar.

 

Honigprämierung 2023 – Anmeldung

Die Honige zur Honigprämierung sind eingegangen, vielen Dank für die zahlreiche Teilnahme.

Die Bekanntgabe der Bestplatzierten erfolgt am Do, 02.11.23 ab 17 Uhr
in den neuen Räumlichkeiten der Geschäftsstelle
in 66822 Lebach-Jabach, Jabacher Straße 87
Tel. 06881 / 599 1050

Nähere Infos zur Anmeldung finden Sie hier.

Bitte um Mithilfe

Asiatische Hornisse


August 2023, zum vergrößern klicken

 


Juni 2023, zum Vergrößern klicken

Eine neue Herausforderung :
Vespa velutina nigrithorax, die ‚Asiatische Hornisse‘
EinladungVelutinakonzept08_02_2023_.pdf
Präsentation Vespa velutina Veranstaltung 08_02_23 Meuser
Verfilmete und vertonte Präsentation Vespa velutina Veranstaltung 08_02_2013 Meuser
Beitrag SR Mediathek zum 08_02_2023
Handreichung Vespa velutina Falle.pdf
Die Falle ist mit den beschriebenen Abänderungen nur so lange akzeptiert, bis die ersten geschützten Insekten darin landen. Dann ist die Aufstellung sofort abzubrechen. Vereinbarter Zeitraum Februar bis Ende April. Das gilt übrigens für alle anderen Wespen-Fallen auch.

Die ‚Asiatische Hornisse‘  unterliegt als invasives Neozoon einer Meldepflicht.
Das Amt koordiniert  Nestentfernungen.
Bitte NICHT unbegleitet selber tätig werden!
‚Velutina‘ ist anders als unsere einheimischen Hornissen.
Bekämpfung muss durch geschultes Fachpersonal geschehen.

Sichtungen oder Funde werden bei Herrn Werno am Biodokumentationszentrum gemeldet:
Andreas Werno,
Referat D/2
Arten- und Biotopschutz
Zentrum für Biodokumentation Entomologie
Dienstgebäude Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Tel.: 0681 501 3461, a.werno@umwelt.saarland.de, www.biodokumentation.saarland.de

Link zu weiteren Informationen

– AFB Saarbrücken – erloschen (aufgehoben) seit 17.05.2023

 

Trotzdem bleibt die Bitte, über die Meldepflicht (§1a) in der Tierseuchenverordnung auch ausserhalb der Vereine aufzuklären und sich an die gesetzlich geregelten ‚Wanderbedingungen‘ zu halten. Danke!
Wir bitten weiterhin dringend um Mithilfe, in dem ehemaligen Sperrbezirk und auch in weiterem Umkreis (z.B. von der Heydt, Kirschheck, im Stadtgebiet u.a. auf Balkonen) nach nicht gemeldeten Bienenständen, wild stehenden Bienenständen, wild lebenden Bienenvölkern (in Hohlräumen wie ZierWeinfässern ohne Spundverschluss, stillgelegten Schornsteinen etc.) Ausschau zu halten.
Es gilt wie immer: Nicht gekennzeichnete Bienenstände oder verlassene Bienenstände, die nicht bienendicht verschlossen sind, sind nach der BienSeuV §5a und §6, respektive, regelungswidrig und können geahndet werden (s.w.u.). Ebenso ist eine Bienenhaltung nach §1a der BienSeuV anzeigepflichtig.

Text aus der amtlichen Bekanntmachung: „ ..IV. Hinweise Zuwiderhandlungen gegen diese Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung können gemäß § 26 Satz 1 Nr. 6, 10, 11 und 16 der BienenseuchenVerordnung i.V.m. § 32 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe a) des Gesetzes zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen TierGesG (Tiergesundheitsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro (30.000 €) geahndet werden.“ Zitatende, Stand 26.09.2022

Werden solche Stände gefunden (Bienen im Weinfass und anderweitig eingezogene Schwärme stellen eine Tierhaltung dar
), bitte ich um Nachricht. Die Halter der Bienen werden zunächst durch Anbringung eines amtlichen Formulars aufgefordert, sich im Veterinäramt zu melden. Dieses Formular wird von Bienensachverständigen (BSV) angebracht und ist für diese bei Amtsveterinär Burghardt (tiergesundheit@lav.saarland.de) oder bei mir (meuser@saarlandimker.de) erhältlich. Es wird eine Frist von 14 Tagen zur Rückmeldung veranschlagt. Kommen die Halter des betroffenen Standes dieser Aufforderung nicht nach, behält sich
das Amt auch vor, tierseuchenprophylaktische Maßnahmen bis hin zur Beseitigung des Standes einzuleiten.


LSI FB Bienengesundheit, Dr. Susanne Meuser, 04.06.2023

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Willkommen beim Landesverband Saarländischer Imker e.V.

Wir laden alle Imker*innen unseres Landesverbandes, aber selbstverständlich auch alle naturinteressierten Saarländer*innen ein, sich auf unserer Homepage zu informieren.

Aber seien Sie nicht nur online unser Gast, sondern werden Sie Mitglied in einem der annähernd 100 Imkervereine im Saarland. Besuchen Sie Imker*innen auf Märkten, an ihren Bienenständen; sehen Sie Ihnen bei der Arbeit zu und hören Sie, was wir zu erzählen haben. Bienenschutz ist Insektenschutz und so liegt uns nicht nur die Honigbiene, sondern die gesamte Insektenwelt  im Saarland am Herzen! Wir würden uns freuen, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen und Ihnen den Schutz der Bienen und Insektenwelt näher zu bringen.

Ihr,

Landesvorstand

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Tage der Vespa velutina im Saarland
Monitoring-Aktion zur Vespa velutina
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Die Jahreshauptversammlung des Landesverbandes findet 2024 am 17. März um 14 Uhr statt.

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Seit 2016 unterhält der Landesverband eine Geschäftsstelle in Saarbrücken, die Ihnen mittwochs zwischen 9 und 17 Uhr für Rückfragen zur Verfügung steht. Konkrete Fragen können auch unmittelbar  an die dafür zuständigen Vorstandsmitglieder und Fachwarte gerichtet werden. Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Anliegen zur Verfügung.