Fragen zu Wespen und Co.

Liebe Webseiten-Besucher,
es häufen sich derzeit wieder Fragen zu Wespen und deren Nestern. Eine nicht sachgemäße Entfernung oder gar eine Vernichtung von Wespen und Wespennestern ist gesetzlich verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Wenn Sie eine Frage haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an eine Imkerin oder einen Imker in Ihrer Nähe oder an den Vorsitzenden eines Bienenzuchtvereins in Ihrer Nähe. Über den Reiter „Kreisverbände“ kommen Sie zu den Vereinen innerhalb eines Kreises und deren Vorsitzenden.

Geschäftsstelle ist umgezogen

Seit Do, 17.08.23 sind wir in unseren neuen Räumlichkeiten:

66822 Lebach-Jabach, Jabacher Straße 87
Tel. 06881 / 599 1050

Bitte um Mithilfe

Asiatische Hornisse

Link zur Fachbereichsseite
Link zur Onlineveranstaltung am 29.11.2023


Oktober 2023, zum vergrößern klicken

 

Honigprämierung 2023 – Anmeldung

Die Honige zur Honigprämierung sind eingegangen, vielen Dank für die zahlreiche Teilnahme.

Die Bekanntgabe der Bestplatzierten erfolgt am Do, 02.11.23 ab 17 Uhr
in den neuen Räumlichkeiten der Geschäftsstelle
in 66822 Lebach-Jabach, Jabacher Straße 87
Tel. 06881 / 599 1050

Nähere Infos zur Anmeldung finden Sie hier.

 

– AFB Saarbrücken – erloschen (aufgehoben) seit 17.05.2023

 

Trotzdem bleibt die Bitte, über die Meldepflicht (§1a) in der Tierseuchenverordnung auch ausserhalb der Vereine aufzuklären und sich an die gesetzlich geregelten ‚Wanderbedingungen‘ zu halten. Danke!
Wir bitten weiterhin dringend um Mithilfe, in dem ehemaligen Sperrbezirk und auch in weiterem Umkreis (z.B. von der Heydt, Kirschheck, im Stadtgebiet u.a. auf Balkonen) nach nicht gemeldeten Bienenständen, wild stehenden Bienenständen, wild lebenden Bienenvölkern (in Hohlräumen wie ZierWeinfässern ohne Spundverschluss, stillgelegten Schornsteinen etc.) Ausschau zu halten.
Es gilt wie immer: Nicht gekennzeichnete Bienenstände oder verlassene Bienenstände, die nicht bienendicht verschlossen sind, sind nach der BienSeuV §5a und §6, respektive, regelungswidrig und können geahndet werden (s.w.u.). Ebenso ist eine Bienenhaltung nach §1a der BienSeuV anzeigepflichtig.

Text aus der amtlichen Bekanntmachung: „ ..IV. Hinweise Zuwiderhandlungen gegen diese Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung können gemäß § 26 Satz 1 Nr. 6, 10, 11 und 16 der BienenseuchenVerordnung i.V.m. § 32 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe a) des Gesetzes zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen TierGesG (Tiergesundheitsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro (30.000 €) geahndet werden.“ Zitatende, Stand 26.09.2022

Werden solche Stände gefunden (Bienen im Weinfass und anderweitig eingezogene Schwärme stellen eine Tierhaltung dar
), bitte ich um Nachricht. Die Halter der Bienen werden zunächst durch Anbringung eines amtlichen Formulars aufgefordert, sich im Veterinäramt zu melden. Dieses Formular wird von Bienensachverständigen (BSV) angebracht und ist für diese bei Amtsveterinär Burghardt (tiergesundheit@lav.saarland.de) oder bei mir (meuser@saarlandimker.de) erhältlich. Es wird eine Frist von 14 Tagen zur Rückmeldung veranschlagt. Kommen die Halter des betroffenen Standes dieser Aufforderung nicht nach, behält sich
das Amt auch vor, tierseuchenprophylaktische Maßnahmen bis hin zur Beseitigung des Standes einzuleiten.


LSI FB Bienengesundheit, Dr. Susanne Meuser, 04.06.2023

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Willkommen beim Landesverband Saarländischer Imker e.V.

Wir laden alle Imker*innen unseres Landesverbandes, aber selbstverständlich auch alle naturinteressierten Saarländer*innen ein, sich auf unserer Homepage zu informieren.

Aber seien Sie nicht nur online unser Gast, sondern werden Sie Mitglied in einem der annähernd 100 Imkervereine im Saarland. Besuchen Sie Imker*innen auf Märkten, an ihren Bienenständen; sehen Sie Ihnen bei der Arbeit zu und hören Sie, was wir zu erzählen haben. Bienenschutz ist Insektenschutz und so liegt uns nicht nur die Honigbiene, sondern die gesamte Insektenwelt  im Saarland am Herzen! Wir würden uns freuen, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen und Ihnen den Schutz der Bienen und Insektenwelt näher zu bringen.

Ihr,

Landesvorstand

Termine

17
Mrz
Big Eppel, Eppelborn
Jahreshauptversammlung LSI 2024
Die Jahreshauptversammlung des Landesverbandes findet 2024 am 17. März um 14 Uhr statt.

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Ansprechpartner

Seit 2016 unterhält der Landesverband eine Geschäftsstelle in Saarbrücken, die Ihnen mittwochs zwischen 9 und 17 Uhr für Rückfragen zur Verfügung steht. Konkrete Fragen können auch unmittelbar  an die dafür zuständigen Vorstandsmitglieder und Fachwarte gerichtet werden. Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Anliegen zur Verfügung.