LSI Vortragsveranstaltung vom 08.07.2023 an der Uni Saarbrücken

Vortrag: Varroa-Bekämpfung  – Praxis und Paragraphen

Eine neue Herausforderung :
Vespa velutina nigrithorax,
die ‚Asiatische Hornisse‘

Die Bilder im Slider sind entnommen aus:
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland;
Gilles San Martin from Namur/Belgium, Didier Descouens und Père Igor,
wikipedia commons unter ‚Vespa velutina nigrithorax‘

Downloads Bienengesundheit

Die Liste der Bienensachverständigen ist in Bezug auf den Datenschutz nicht mehr verfügbar. Wenn Sie einen Kontakt zu einem Bienensachverständigen benötigen, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Bienengesundheit über folgende Emailadresse:

bsv@saarlandimker.de

 

 

Link zum Tierseucheninformationssystem TSIS / Sperrbezirke AFB

Fachwartbericht Bienengesundheit 2022

Landesamt für Verbraucherschutz
„Amtstierärztlicher Dienst, Lebensmittelüberwachung“                             

-FB 3.1 Tiergesundheit-
Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken

Tel.: 0681/9978-4500
Fax: 0681/9978-4549
E-Mail: tiergesundheit@lav.saarland.de

 

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel
Fachzentrum für Bienen und Imkerei, Mayen Postanschrift:
DLR WO
Fachzentrum Bienen und Imkerei
Im Bannen 38
56727 Mayen

Zentrale/Verwaltung
Tel.:     0260292281007
Fax:     067192896101
E-Mail: poststelle.bienenkunde@dlr.rlp.de
www.bienenkunde.rlp.de

Weitere siehe unter Wandern & Vergiftungsverdacht

Neuerungen im Tierarzneimittelgesetz Januar 2022:

„Neues Tierarzneimittelgesetz tritt in Kraft – Imkerinnen und Imker müssen Dokumentationspflicht beachten
            Im Zuge der Neuordnung des Gemeinschaftsrechts ist am 28.1.2022 die neue EU-Verordnung EU TAM VO 2019/6 europaweit in Kraft getreten. In Deutschland werden die Regelungen zur Tierarznei damit aus dem Arzneimittelgesetz herausgelöst und in das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) überführt. Für Imkerinnen und Imker ändert sich dabei in der Arzneimittelgabe zunächst nichts, weil die Regelungen des TAMG weitgehend der bisherigen Rechtslage entsprechen.
            Zwei Hinweise sind dennoch zu beachten. Die EU-Verordnung schreibt Imkernden in Artikel 108 die Buchführung über die von ihnen verwendeten Arzneimittel explizit vor. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung ist das auch in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Der Deutsche Imkerbund e.V. empfiehlt, alle Arzneimittelgaben in ein Bestandsbuch aufzunehmen – auch jene, die ein Tierarzt angeordnet hat. Bei einer Kontrolle sorge das für Klarheit. Das Bestandsbuch muss nicht unbedingt ein Buch sein, es kann sich auch um eine lose Blattsammlung handeln. Wichtig ist aber, dass diese Dokumentation fünf Jahre aufzubewahren ist.
            Ein weiterer wichtiger Punkt findet sich in § 106 der EU-Verordnung. Dort heißt es: „Tierarzneimittel werden in Übereinstimmung mit den Zulassungsbedingungen angewendet.“ Damit sind Behandlungsmethoden wie etwa die Ameisensäureeinbringung mit dem Schwammtuch verboten. Diese weit verbreitete Schock-Behandlung ist in der Zulassung von Ameisensäure nicht beschrieben und damit nicht zulässig. „Die EU wollte durch diese Formulierung wohl privaten Experimenten einen Riegel vorschieben und hat damit aber leider auch den Einsatz des Schwammtuchs verboten“, sagt Dr. Michael Hardt, der im D.I.B.-Präsidium für Bienengesundheit zuständig ist.“ (Februar 2022, D.I.B.)

LAVES (Weiterleitung zum Thema Arzneimittelgesetz NEU)
Veröffentlichung ‚Zugelassene Arzneimittel für Honigbienen‘ Dr. Emmerich, Tierärztliche Wochenschrift 2018
Zulassungsschrift Ameisensäure  60% ad. us. vet. Serumwerke Bernburg AG
Zulassungsschrift/Beipackzettel Andermatt Formivar 60%

Eine Bemerkung zu einem aktuellen, alten Thema: Der Umgang mit Bienenmaterial (Völkern, Königinnen, Schwärmen, etc.) die HIT-Nummer und die Tierseuchenfreiheitsbescheinigung ( unsere umgangssprachliche ‚Wanderbescheinigung‘): Die Bienengesundheit ist die Grundlage für Honig und den Erhalt der Imkerei. Vieles trägt zur Bienengesundheit bei, z.B. sensibler Umgang mit dem Tier selbst und auch mit der Flora drumherum.

WICHTIGST: Im Umgang mit der Bienengesundheit gibt es Regeln, 
so etwas wie den "Bienenknigge",
der auf der Bienenseuchenverordnung basiert. 
Der Downloadtext hier ist lang, sollte aber beherzigt werden.
Lieben Dank im Namen der Bienen!

Für Bienensachverständige (BSV)

Link zum Tierseucheninformationssystem TSIS / Sperrbezirke AFB

Fragebeantwortungen zum Thema Wanderbescheinigung=Tierseuchenfreiheitsbescheinigung=Bescheinigung gemäß §5 (1) Bienenseuchen-Verordnung

Meldung von Bienen §1a Bienenseuchenverordnung
Bienenseuchenverordnung 01_2019
BienenmeldungParagraph1a_2019
Auszeichnungspflicht von Bienenständen

Anträge für Tierseuchenfreiheisbescheinigung  = Amtstierärztliche Bescheinigung gemäß §5 (1) Bienenseuchen-Verordnung  (‚Wanderbescheinigungen‘)

Tierseuchenfreiheitsbescheinigung beantragen, wie geht das ?!
Infoschreiben Bienenseuchenfreiheitsbescheinigung neu 2024
Antrag Bienenseuchenfreiheitsbescheinigung neu 2024
AntragTRACES_WandernAusland2019

Einsendung von Verdachtsproben der Amerikanischen Faulbrut (AFB) an das Veterinäramt (LAV)
EinsendungVerdachtsproben AFB LAV_2019

Weiteres betreff Amerikanische Faulbrut siehe weiter unten Stichpunkt „Amerikanische Faulbrut (AFB)  – dort z.B. freiwillige Futterkranzproben

Verdacht auf Vergiftung
Verdacht auf Vergiftung: Probeneinsendung JKI (www.julius-kuehn.de)
Merkblatt und Antrag für Probeneinsendung
Antrag auf Untersuchung Bienenvergiftungen

Tropilaelapsmilbe und kleiner Beutenkäfer
Tropilaelaps und kleiner Beutenkäfer
Meldepflichtige Tierseuchen ausser AFB — Tropilaelaps_Beutenkäfer

Sonstiges für BSV
AntragEntschädigungWegeBSV

Rechtschutz