14.02.2019

Stellungnahme des D.I.B. zum Honig-Test von Stiftung Warentest

Stiftung Warentest hat in seiner aktuellen Ausgabe 02/2019 unter dem Titel „Bittersüßes Frühstück“ Honige aus der Welt der deutschen Handelslandschaft getestet. Insgesamt wurden 36 Honige bewertet und dazu umfangreiche warenkundliche Informationen veröffentlicht. Zusätzlich geht das Heft auf das Bienensterben unter dem Motto „Bestäuber in Not“ ein.

Stiftung Warentest bewertete bei den Tests insgesamt 6 Kriterien mit unterschiedlicher Gewichtung.
Demnach schnitten 11 von 36 Honigen mit der Note „gut“ ab.

Bei den Testkriterien legt Stiftung Warentest aus eigener Einschätzung fest, wie benotet wird und welche Anforderungen zu den einzelnen Testkriterien von besonderer Bedeutung sind. Untersuchungsergebnisse werden entsprechend interpretiert, fachliche Fakten werden verzerrt dargestellt.
So legt die Redaktion z. B. zum Kriterium Deklaration fest, dass der Verbraucherhinweis, Säuglingen unter einem Jahr keinen Honig zu geben, erforderlich ist, wenn auch rechtlich nicht vorgeschrieben. Fehlt dieser Hinweis, wird deutlich abgewertet.

Der Deutsche Imkerbund bemängelt die Herangehensweise von Stiftung Warentest, ebenso wie zurückliegende Veröffentlichungen. Es wird abermals nicht deutlich gemacht, dass Honig als Primärerzeugnis stets natürlichen Schwankungen unterliegt und die Ergebnisse sich nicht auf die bewertete Marke sondern allein auf den zur Probe genommenen Honig beziehen können.
Zudem wird kritisiert, dass Bewertungen nicht stringent durchgeführt und wichtige Qualitätsparameter zu den Untersuchungsergebnissen nicht angegeben werden; somit lassen sich die Beurteilungen nicht näher einordnen. Das dargestellte Bild der Pollenanalyse ist fachlich anzuzweifeln, um das Sortenspektrum zu bewerten. Anzunehmen ist, dass Expertenwissen bei der Sortenbestimmung fehlte.

Substantielle Analyse der test-Ergebnisse zur Marke „Echter Deutscher Honig“

Unter den präsentierten Honigen werden auch Ergebnisse zu drei unterschiedlichen Anbietern veröffentlicht, die unter der Marke „Echter Deutscher Honig“ vermarkten. Neben zwei vom D.I.B. zur Markennutzung lizenzierten Abfüllstellen wurde auch ein Honig eines Berufsimkers getestet.

Auf den Gewährverschlüssen des Imker-Honigglases ist der freiwillige Verbraucherhinweis nicht ausgewiesen. Daher gab es im Ergebnis bei zwei Honigen unter der Marke „Echter Deutscher Honig“ eine Abwertung zum Kriterium Deklaration.

Neben der Deklaration wurde auch die Verpackung bewertet. Das Imker-Honigglas wurde dabei durchgehend mit „sehr gut“ bewertet. Vernachlässigt man die Abwertung des o.a. Verbraucherhinweises, wird auch die Deklaration auf dem Gewährverschluss mit „gut“ bewertet. In der Gesamtnote müssten somit zwei Honige der Marke „Echter Deutscher Honig“ mit mindestens „gut“ bewertet werden.

Das Kriterium „Kritische Stoffe“ befasst sich mit unerwünschten Einträgen in die beurteilten Honige. Bei Honigen ausländischer Herkunft werden Pyrrolizidinalkaloide festgestellt. Gehalte werden nicht angegeben; die Gehalte seien aber nach Einordnung des Bundesinstituts für Risikobewertung als wenig bedenklich einzustufen. Die Redaktion leitet von den Testergebnissen ab, dass gerade Waldhonige (ausländischer Herkunft) Pyrrolizidinalkaloide enthalten und empfiehlt, diese aufgrund dessen nicht täglich zu verzehren. Dieser Zusammenhang ist anzuzweifeln, da gerade Honigtau-Honige selbsterklärend und wenn überhaupt, dann nur selten auch aus Anteilen pyrrolizidinalkaloid-haltigen Nektars erzeugt werden.

Glyphosat stellt Stiftung Warentest in jedem dritten Honig fest. Besonders wird hier aber herausgestellt, dass ein deutscher Mischblütenhonig, der unter der Marke „Echter Deutscher Honig“ angeboten wird, den zulässigen Grenzwert von Glyphosat zur Hälfte erreicht. Aus diesem Grund wird dieser Honig in diesem Kriterium mit „ausreichend“ bewertet und führt deshalb zur Abwertung im Gesamtwert. Auch hier werden keine Werte angegeben und es erfolgt kein Hinweis auf den sehr niedrigen Rückstandshöchstwert.

Vorgesehene Maßnahmen

Der D.I.B. wird StiftungWarentest bitten, einerseits die Testergebnisse selbstkritisch zu hinterfragen und bei künftigen Veröffentlichungen andererseits auf die Markeninhalte des Imker-Honigglases differenzierter einzugehen. Wir werden auch darlegen, dass jeder Imker, der seinen Honig im Imker-Honigglas vermarktet, strengen Qualitäts-Anforderungen des D.I.B. unterliegt, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und überprüft werden. Zudem muss die erforderliche Qualifikation „Fachkundenachweis Honig“ nachgewiesen werden, die Voraussetzung für jeden Markennutzer ist.

Der D.I.B. wird den gemessenen Gehalt an Glyphosat mit dem betroffenen Anbieter klären. In der kommenden Tagung der D.I.B.-Honigobleute sowie der Präsidiumssitzung wird die Veröffentlichung zur Meinungsbildung aufgenommen.