21.09.2020

In Noswendel/Wadern gab es bestätigte Sichtungen der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina nigithorax). Nun ist es wichtig diese invasive Art zu bekämpfen, ohne durch vorschnelles Handeln die heimischen Hornissenarten in Mitleidenschaft zu ziehen. Informationen zum Umgang und Einschätzung für saarländische Imker*innen haben wir in einer Linksammlung zusammengestellt.

Allgemeine Informationen (NABU)

Allgemeine Informationen (LWG-Bayern, PDF)

Bericht (Bienen&Natur 2019)

Bericht (Deutsches Bienenjournal 2017)

 

Folgende Informationen stammen vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:

 

Die Asiatischen Hornisse ist von der Europäischen Kommission (KOM) als invasive Art eingestuft worden

Die KOM hat die Asiatische Hornisse als gefährlich für die Imkerei und sogar für ganze Ökosysteme eingeschätzt und sie 2014 auf die Liste der invasiven Arten gesetzt. Die EU hat seinerzeit einen für alle Mitgliedstaaten verbindlichen Rechtsrahmen für den Umgang mit invasiven gebietsfremden Pflanzen- und Tierarten geschafften und mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten sind die Vorgaben auch für Deutschland bindend. Diese Verordnung zielt grundsätzlich auf die Prävention der Einbringung, die Schaffung von Überwachungs- und Frühwarnsystemen, die Beseitigung von Populationen in frühen Invasionsphasen und das Management bereits etablierter Populationen invasiver, gebietsfremder Arten ab. In der sogenannten Unionsliste sind insgesamt 66 invasive gebietsfremde Pflanzen- und Tierarten derzeit aufgeführt, deren negative Auswirkungen auf die Biodiversität als erheblich angesehen werden. Diese Arten besitzen nach Experteneinschätzung ein hohes, länderübergreifendes Ausbreitungspotenzial, so dass ein konzertiertes, auch Mitgliedsstaaten übergreifendes Vorgehen auf Unionsebene als notwendig erachtet wird, um so den potentiell negativen Auswirkungen begegnen zu können. Mindestens 37 von diesen 66 gelisteten Arten kommen in Deutschland schon jetzt wildlebend vor – darunter unter anderem die Asiatische Hornisse. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat zuständigkeitshalber im Jahre 2018 für diese Arten einen Aktionsplan erstellt, der unter anderem Maßnahmen zur Sensibilisierung, Früherkennung, zur Beseitigung und Notifizierung enthält.

 

Die Asiatische Hornisse dringt aktuell in Deutschland weiter vor und befindet sich in einer frühen Phase der Invasion. Somit unterliegt diese invasive Art der 2. Phase in der Umsetzung der VO (EU) 1143/2014 mit dem Ziel einer vollständigen und dauerhaften Beseitigung mit Dokumentation über Notifizierungen an die EU KOM. Diese Zielsetzung ist ergebnisoffenen formuliert, denn auch bei anderen invasiven Arten hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass sie nach ihrem Erstnachweis nicht mehr beseitigt werden können.

 

Was kann man tun und was muss unbedingt vermieden werden?

Nach den Vorgaben der VO (EU) 1143/2014 muss jedes Vorkommen schnellstmöglich gemeldet werden. Ansprechpartner für solche Nachweise sind die zuständigen Umweltbehörden. Daran sollte sich jeder beteiligen. Wir empfehlen vor allem den Imkern und Imkerverbänden hier umsichtig zu handeln. Die Asiatische Hornisse lässt sich gut von der heimischen Hornissenart unterscheiden. Sollten Sie Individuen der Asiatischen Hornisse sehen oder deren Nest, dann beteiligen Sie sich gerne an dem Monitoring, indem Sie ihre Fundmeldung direkt an die zuständige Umweltbehörde weitergeben.

Trotz dieser Unverwechselbarkeit sind in den letzten Jahren leider schon Nester der heimischen Hornisse zerstört und Königinnen unnötig getötet worden, weil man annahm, es seien Asiatische Hornissen. Die heimische Hornisse (Vespa crabro) ist als besonders geschützte Art nach BArtSchV Anlg.1 in Verbindung mit dem § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eingestuft.

 

Ansprechpartner der zuständigen Behörde für das Saarland
Andreas Werno, Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat D/2, Arten- und Biotopschutz im Zentrum für Biodokumentation, Am Bergwerk Reden 11, 66578 Schiffweiler. Tel.: +49(0)681  501 3461• Fax: +49(0)681 501 3479