16.03.2019

Gesetzliche Grundlagen und wesentliche Neuerungen am Samstag, 16.3.2019 von 9:30 Uhr – 11:30 Uhr

Der Vortrag richtet sich insbesondere an Vereinsvorsitzende sowie Mitglieder der Vorstände aller Imkervereine und deren Kreisverbände im Saarland, die eine Förderung beantragt haben oder eine Beantragung für die kommende Förderperiode 2019/2020 planen.
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Imkereiprodukte. Dieses Programm wird von der Europäischen Union (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft EGFL) und dem Saarland je zur Hälfte finanziert. Die Mittel fließen dabei in erster Linie in Schulungsmaßnahmen. Weitere Mittel fließen in die Bereiche Technische Hilfe, Varroabekämpfung, Honiguntersuchungen, Bienenlehrstände, Bienenlehrpfade etc.
In den Genuss der Förderung können Imkervereine, Kreisverbände und der Landesverband saarländischer Imker selbst kommen. Inhalt des Vortrages sind die wesentlichen Rahmenbedingungen der Förderung der Imkerei im Saarland, die rechtlichen Grundlagen und die mit der Förderung verbundenen Nachweispflichten und das Vorgehen bei einer Beantragung.
Wenn Ihr Verein eine Beantragung in den kommenden Förderperiode 2019/2020 ins Auge gefasst hat, so ist jetzt die richtige Zeit, sich über den genauen Ablauf zu informieren. Aber auch wenn Sie bereits ein Projekt in der laufenden Periode 2018/2019 umsetzen, ist der Vortrag eine hilfreiche Anleitung zu Abwicklung der beantragten Förderung.
Referent
Dr. habil. Christian Pfeil, Vorsitzender Landesverband saarländischer Imker e.V.
Um eine Anmeldung unter info@saarlandimker.de wird gebeten. Nach dem Vortrag besteht Gelegenheit, Fragen rund um die EU-Förderung oder zur Planung von Projekten zu stellen. Der Vortrag findet unmittelbar vor der Jahreshauptversammlung der Imker im Saarpfalz-Kreis statt.