Die tägliche Versorgung von Nutztieren (einschließlich Bienen), deren Standort teilweise abseits des Wohnortes gelegen ist, muss unter Berücksichtigung der verschärften Biosicherheitsmaßnahmen und unter Vermeidung von unnötigem Personenkontakt auch weiterhin sichergestellt werden.
Sollten Tierhalter im Rahmen dieser Tätigkeit von Kontrollbehörden überprüft werden, können Sie sich mit Ihrer Registriernummer ausweisen.
Um die Kontrollbehörden bei Ihrer Arbeit zu unterstützen, sollten die folgenden Schreiben im Rahmen der Tätigkeit mitgeführt und im Bedarfsfall vorgelegt werden:
Information für Kontrollbehörden Nutztierhalter im Saarland
Selbstauskunft eines Tierhalters zur Vorlage bei Kontrollen
Sofern Sie Ihre Tierhaltung noch nicht gemeldet haben, ist dies unverzüglich nachzuholen. Verwenden Sie hierzu bitte das jeweils entsprechende Formular:
Anzeige Bienenhaltung Bienenseuchenverordnung
Volker Burghardt Landesamt für Verbraucherschutz – Fachbereich 3.1 – Tiergesundheit
Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken
Hier der Link zur Seite https://corona.saarland.de/DE/service/medieninfos/_documents/pm_2020-04-04-versorgung-nutztiere.html