04.04.2020

Die tägliche Versorgung von Nutztieren (einschließlich Bienen), deren Standort teilweise abseits des Wohnortes gelegen ist, muss unter Berücksichtigung der verschärften Biosicherheitsmaßnahmen und unter Vermeidung von unnötigem Personenkontakt auch weiterhin sichergestellt werden.

Sollten Tierhalter im Rahmen dieser Tätigkeit von Kontrollbehörden überprüft werden, können Sie sich mit Ihrer Registriernummer ausweisen.

Um die Kontrollbehörden bei Ihrer Arbeit zu unterstützen, sollten die folgenden Schreiben im Rahmen der Tätigkeit mitgeführt und im Bedarfsfall vorgelegt werden:

Information für Kontrollbehörden Nutztierhalter im Saarland

Selbstauskunft eines Tierhalters zur Vorlage bei Kontrollen

Sofern Sie Ihre Tierhaltung noch nicht gemeldet haben, ist dies unverzüglich nachzuholen. Verwenden Sie hierzu bitte das jeweils entsprechende Formular:

Anzeige einer Tierhaltung

Anzeige Bienenhaltung Bienenseuchenverordnung

Medienansprechpartner

Volker Burghardt Landesamt für Verbraucherschutz – Fachbereich 3.1 – Tiergesundheit

Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken

Hier der Link zur Seite https://corona.saarland.de/DE/service/medieninfos/_documents/pm_2020-04-04-versorgung-nutztiere.html