Hallo liebe Bienensachverständige,

im Jahr 2026 dürfen wir uns über Neuerungen bei der Standmeldung von Bienenständen und bei der Beantragung von Bienenseuchenfreiheitsbescheinigungen (Wanderbescheinigungen) freuen.

Unsere Behörde im Saarland, dass Landesamt für Verbraucherschutz LAV in Saarbrücken, bietet uns nun einen modernen, digitalen und sicheren Antragsprozess an.
Die Anmeldung erfolgt komfortabel über ein persönliches Nutzerkonto des Bundes („BundID“) oder einen Gastzugang mit einer sicheren Idendifikation (Online-Ausweis, Elster, eID-Karte).
Die weiterhin notwendigen Formulare für „Wandern oder Verkauf“, sowie „Neuanmeldung, Änderung oder Beendigung der Bienenhaltung“ findet ihr immer aktuell im Downloadbereich (siehe unten).

Erstanzeige, Änderung, Aufgabe einer Bienenhaltung, Wanderung, Verkauf, Entschädigung von Bienensachverständigen

 

Über den Onlineprozess können jetzt folgende Anträge bzw. Meldungen elektronisch erstellt werden:
– Anzeige, Änderung oder Aufgabe einer Bienenhaltung gem. § 1 a Bienenseuchen-Verordnung
– Anzeige einer Wanderung innerhalb des Saarlandes
– Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §5 der Bienenseuchen-Verordnung (Wanderbescheinigung) zum Zwecke der Wanderung an einen Standort außerhalb des Saarlandes oder des Verkaufs von Bienenvölkern (innerhalb und außerhalb des Saarlandes)
– Entschädigung der Bienensachverständigen

 

Hier geht es zum Online-Dienst:  Anträge Bienenseuchenverordnung
Hier zur ausführlichen Leistungsbeschreibung: Leistungsübersicht LAV mit den aktuell geltenden Regeln für Bienenhalter im Saarland, Verfahrensablauf, Gebühren, Bearbeitungsdauer usw.

 

Kontakt Landesamt für Verbraucherschutz LAV
Landesamt für Verbraucherschutz
FB 4.1 Tiergesundheit
Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken
Tel.: 0681/9978-4500
tiergesundheit@lav.saarland.de

 

Wir vom LSI Team Bienengesundheit bieten in Kürze einen Online-Vortrag für die BSV an, um über den aktuellen Verfahrensablauf und die aktuellen Regelungen für Bienenhalter im Saarland zu informieren und auf eure Fragen einzugehen. Eine Einladung folgt in Kürze.
Wir bitten euch entsprechend die Bienenhalter in euerem Verantwortungbereich, im Verein oder außerhalb eines Vereines, bei Bedarf über die aktuellen Regeln der Bienenhaltung zu informieren.